Päpstlicher Rat zur Förderung der Neuevangelisierung

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Päpstlicher Rat zur Förderung der Neuevangelisierung

Pontificium Consilium de Nova Evangelizatione Promovenda

Benedikt XVI. hat mit dem Apostolischen Schreiben in Form eines Motu proprio "Ubicumque et semper“ am 21. September 2010 den Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung geschaffen. Bereits das 2. Vatikanische Konzil hatte in der Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ und im Missionsdekret „Ad gentes“  angesichts der tiefgreifenden Veränderungen in der Gesellschaft die Notwendigkeit einer erneuerten Verkündigung des Evangeliums hervorgehoben. Gleiches hat das päpstliche Lehramt bis heute immer wieder betont. Hervorzuheben sind dabei die apostolischen Schreiben „Evangelii nutiandi“ (1974) und „Christifideles laici“ (1988).

Der selige Johannes Paul II. prägte den Begriff “Neuevangelisierung” (Predigt in Moglia am 9. Juni 1979) und definierte ihn wiederholt als Mission der Kirche im dritten Jahrtausend ihrer Geschichte (Novo millennio ineunte, 2001). Die Einrichtung des Päpstlichen Rates antwortet somit auf eine vom Lehramt wiederholt zum Ausdruck gebrachte Sorge. Er soll angemessene Antworten anbieten, um den missionarischen Elan der Kirche und damit eine Neuevangelisierung zu fördern. Dieser Dienst richtet sich vor allem an die Kirchen, die auf eine lange Geschichte zurückschauen und sich in traditionell christlichen Ländern befinden, heute jedoch dem Phänomen der Säkularisierung  ausgesetzt sind.

Mit einem weiteren Apostolischen Schreiben in Form eines Motu proprio "Fides per doctrinam“ hat Benedikt XVI. am 16. Januar 2013 die Zuständigkeit für die Katechese von der Kleruskongregation vollständig auf  den Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung übertragen. Damit folgte er dem Weg, den bereits das 2. Vatikanische Konzil eingeschlagen hatte, indem es die Verbindung von Katechese und Evangelisierung unterstrich. 

Mittlerweile wurde dem Päpstlichen Rat auch der Internationale Rat für die Katechese zugeordnet.          Paul VI. hatte diesen am  7. Juni  1973 genehmigt. Dieser internationale Rat hat den Auftrag als Dienst am Apostolischen Stuhl und an den Bischofskonferenzen die wichtigsten Themen im Zusammenhang mit der Katechese zu studieren, den Erfahrungsaustausch zwischen den Verantwortlichen zu fördern und Vorschläge und Empfehlungen zu unterbreiten.    

Es ist der Auftrag des Päpstlichen Rates die theologische und pastorale Bedeutung der Neuevangelisierung zu vertiefen und bei den Bischofskonferenzen das Studium, die Verbreitung und die Umsetzung des päpstlichen Lehramtes in diesem Zusammenhang zu fördern. Er soll sich in besonderer Weise um den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bemühen und herausfinden, in welcher Weise diese der Evangelisierung dienen können.

Im Bereich der Katechese hat das Dikasterium die Verantwortung geeignete  Formen und Wege zu finden, um den Katechismus der Katholischen Kirche als wirkungsvolles Mittel zur Glaubensweitergabe zu fördern. Darüber hinaus obliegt ihm die Sorge für die religiöse Bildung der Gläubigen jeden Alters und Standes, die Erstellung angemessener Normen, um die Treue zur Tradition der Kirche zu gewährleisten, die Aufsicht über die Katechese, die Approbation (mit Zustimmung der Kongregation für die Glaubenslehre) von Katechismen und katechetischem Material sowie die Unterstützung der katechetischen Abteilungen in den Bischofskonferenzen.

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Präsident: S.E. Mons. Rino Fisichella

Sekretär: S.E. Mons. José Octavio Ruiz Arenas

Unter-Sekretär: Mons. Graham Bell